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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10 B   

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https://dejure.org/2011,126502
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10 B (https://dejure.org/2011,126502)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.02.2011 - L 9 AS 991/10 B (https://dejure.org/2011,126502)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - L 9 AS 991/10 B (https://dejure.org/2011,126502)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2007 - L 7 AS 626/07

    Geltendmachung einer Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann das in § 22 Abs. 2 a Satz 1 SGB II geltende Zusicherungserfordernis bei verständiger Würdigung jedoch nur bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten, die im Zeitpunkt des Auszugs Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft i.S.v. § 7 Abs. 3 SGB II gewesen sind und Leistungen nach diesem Gesetzbuch bezogen haben (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2007 - L 7 AS 626/07 ER; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rdnr. 89).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidung vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
  • LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10
    Bei sachlich gerechtfertigtem bzw. genehmigungsfrei erfolgtem Erstauszug und nachfolgender "Teil-Verselbständigung" des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kann daher nicht im Nachhinein auf eine Rückkehr in die elterliche Wohnung verwiesen werden (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS; Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 89).
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